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Flug Lilienthals vom Fliegeberg Lichterfelde am 29. Juni 1895
Schon Otto Lilienthal gelang es bei seinen Gleitflugversuchen, den Hangaufwind
zur Verlängerung der Flugstrecke zu nutzen. Bei starkem Wind konnte er
sogar Höhengewinne verbuchen und für einige Zeit über seinem Abflugpunkt
schweben.[1]
Zeitgleich führte auch Alois Wolfmüller,
weitgehend von der Öffentlichkeit unbemerkt, erste Flugversuche am
Lechhang bei Landsberg durch. Mit der rasanten Entwicklung von
Ottomotoren mit hoher Leistung und geringem Gewicht gelang der
motorisierte Flug, und der Segelflug geriet zunächst in Vergessenheit,
bis der Versailler Vertrag in Deutschland den Motorflug verbot. „Die Sieger des Weltkriegs hatten den Besiegten den Himmel gesperrt“.
Zahlreiche Flugbegeisterte, zum Teil die Piloten des Ersten Weltkriegs,
aber auch einfach nur Fluginteressierte, vom Jugendlichen bis zum
reichen Erben, versammelten sich seit 1919 auf der Wasserkuppe in der Rhön,
um hier den motorlosen Flug zu untersuchen und in der Praxis
auszuprobieren. Hier erprobten sie völlig unterschiedliche Konzepte von
Segelflugapparaten, Starttechniken und Auftriebsnutzungen. „So entstand aus bitterer Not und echtem Lutherstolz der deutsche Segelflug“ (Chronist Peter Supf). Besonders ein Entwickler und Pilot der ersten Stunde, Alexander Lippisch, gelangte durch seine Nurflügelkonstruktionen später zu Weltruhm.
Auf der Wasserkuppe gab es zunächst gar nichts. Alexander Lippisch und Gottlob Espenlaub,
die ersten so genannten „Rhönindianer“, die das ganze Jahr auf dem Berg
wohnten, hausten zunächst in einem Kleiderschrank, der in einem Zelt
stand, in dem sie Flugapparate bastelten. Für ausgewogene Ernährung,
Hygiene und Körperpflege war keine Zeit und kein Bedarf, die Vorteile
der zivilisatorischen Entwicklung wurden nicht genutzt. Sie ernährten
sich nur von Erbswurst
und tranken Quellwasser. Im Winter lag meterhoch Schnee, der periodisch
auftretende starke Nebel behinderte die Erprobung der Flugapparate
ebenso wie die ständig auftretende Mäuseplage. Nach dem Bau einer
Baracke verbesserte sich die Wohnsituation, 1920 blieben schon fünf
Leute den Winter über auf der Wasserkuppe, und die „Luftpolizei“
gründete eine Außenstation mit zwei Polizisten und einem Koch, die
jedoch von den „Rhönindianern“, die keine Zeit mit dem Lernen von Namen
verschwenden wollten, nur mit „1“, „2“ und „3“ angeredet wurden; einer
dieser Luftpolizisten, Max Kegel,
wurde selber Segelflieger und, da er unfreiwillig ein Gewitter zum
Höhengewinn nutzte, unter dem Namen „Gewittermaxe“ berühmt. Auch mit
neuen Materialien wurde experimentiert. Die Zelle der FS-3 von Ferdinand Schulz
war zum Beispiel nur aus Tannenbäumen und Türscharnieren gefertigt, die
Bespannung bestand aus alten Armee-Bettbezügen und die Steuerung
erfolgte nur über zwei Tischtennisschlägern ähnliche Ruderklappen an den
Tragflächenenden – obwohl mit diesem Fluggerät zahlreiche Rekorde
erflogen werden konnten, behielt es seinen Spitznamen „Besenstiel“.
Neben der Wasserkuppe entstanden weitere Flugplätze, wie der 1923 errichtete Flugplatz in Hirzenhain (heute Gemeinde Eschenburg im Lahn-Dill-Kreis).
An diesem experimentierten Flugbegeisterte mit selbst gebauten
Fluggeräten unter großem öffentlichem Interesse. Ein bedeutender
Standort des deutschen Segelflugs war auch das ideal geeignete
Dünengelände der Kurische Nehrung zwischen Ostsee und Kurischem Haff in Ostpreußen.
Die 1921 vorgestellte „Vampyr“ der Hannoveraner Akaflieg zeigte, in welche Richtung sich der Segelflugzeugbau entwickeln musste. Dieser Eindecker
hatte zwar noch kleine Streben. Sein Luftwiderstand war jedoch durch
den sauber ausgeformten, beplankten Rumpf mit kleinem Cockpitausschnitt
und die Wahl eines dünneren Flügelprofils im Vergleich zu den in reiner
„Junkers-Bauweise“ mit völlig freitragendem, dicken Flügel gebauten
Siegern der ersten Rhönwettbewerbe, FVA-1 und FVA-2, deutlich
vermindert. Diese Auslegung resultierte in einer klaren
Leistungsverbesserung, die den Vampyr zum ersten echten Segelflugzeug
und „Urahn“ aller späteren Leistungs-Segelflugzeuge machte.
Nur die Wenigsten waren ohne Ausbildung in der Lage, diese komplexen,
zumeist auch aerodynamisch instabilen Fluggeräte zu steuern. Viele
Versuche, sich das Fliegen im Rahmen der „Erprobung selbstgebastelten
Geräts“ autodidaktisch beizubringen, endeten mit mehr oder weniger
schwerem „Bruch“. Die ersten erfolgreichen Segelflieger der 1920er-Jahre
waren ehemalige Weltkrieg-1-Piloten, die das Fliegen bereits
prinzipiell beherrschten. Zur Ausbildung geeignete doppelsitzige Gleit-
und Segelflugzeuge, auf denen sie ihre Kenntnisse weitergeben konnten,
gab es noch nicht, sie erschienen zu schwer und unhandlich für den
Gummiseilstart und bodennahen Hangflug. Fritz Stamer
entwickelte deshalb um 1924 die bis in die 1960er-Jahre verwendete
Ausbildungsmethodik auf einfachen einsitzigen Schulgleitern (Hol’s der
Teufel, RRG-1 „Zögling“). Sie ermöglichte eine einigermaßen sichere
Flugausbildung hin zum risikoarmen Umstieg auf die damaligen
Leistungssegler.
Internationale Segelfliegerleistungsabzeichen
(Silber, Gold, Diamanten, etc.)
- Die Bedingungen für die Leistungsabzeichen sind im Alleinflug zu
erfüllen.
- Für den Erwerb von Leistungsabzeichen gelten generell die Bedingungen des Sporting Code, »Sektion 3, Segelflugzeuge und Motorsegler, Kapitel 1, 2, 4, 5.
- Die Beurkundungen der Flüge und Leistungen dürfen nur durch zugelassene Sportzeugen durchgeführt werden.
- Für Barograph und GNSS-dokumentierte Flüge muss die "»Flugbescheinigung für Leistungsabzeichen" und ggf. die Kalibrierkurve (Gültigkeit 12/24 Monate) des Loggers/Barographen eingereicht werden.
- Ein Flug kann für mehrere Leistungsabzeichen und Diamanten anerkannt werden.
- Motorsegler können für den Erwerb von Segelflug-Leistungsabzeichen
verwendet werden, wenn der Antrieb während der Leistung nicht benutzt
wird. Einzelheiten hierzu siehe Sporting Code, Sektion 3, Segelflugzeuge und Motorsegler, Kapitel 4 Pkt. 4.5.4.
Arten von Leistungsabzeichen
- Ȇbersicht
- Leistungsabzeichen in Silber
Strecke = ein Flug auf geradem Kurs über mindestens 50 km
Dauer = ein Flug von mindestens fünf Stunden
Höhe = ein Höhengewinn von mindestens 1000 m
- Leistungsabzeichen in Gold
Strecke = ein Flug über mindestens 300 km
Dauer = ein Flug von mindestens fünf Stunden
Höhe = ein Höhengewinn von mindestens 3000 m
- Diamanten
Es gibt drei Diamanten
Diamantstrecke = ein Flug über mindestens 500 km
Diamantziel = ein Flug von mindestens 300 km über eine Zielrückkehr- oder Dreieckstrecke (als geschlossener Kurs)
Diamanthöhe = ein Höhengewinn von mindestens 5000 m
- Diamanten dürfen nur an einem Leistungsabzeichen in Silber oder Gold getragen werden.
- Abzeichen und Diplome für Flüge von 750 km und mehr
Diese gehören zur Gruppe individueller Abzeichen, verliehen für die
Durchführung eines Streckenfluges von 750 km oder mehr, in Stufen von
250 km (750 km, 1000 km, 1250 km, usw.). Nur ein Abzeichen darf pro Flug
verliehen werden, und zwar für die Stufe, die als nächste unter der
geflogenen Strecke liegt. Der DAeC verleiht das 750-km Diplom und
registriert dieses, die FAI registriert und honoriert die darüber liegenden Leistungen mit der Ausstellung eines Streckendiploms.
Bedingungen für Streckenflüge
- Streckenflüge können um bis zu drei Wendepunkte durchgeführt werden,
wobei die Reihenfolge der Wendepunkte nicht vorher angegeben werden
muss. Jeder Wendepunkt darf jedoch nur einmal umrundet werden, d. h. Mehrfachumrundungen sind nicht erlaubt.
Die Wendepunkte müssen mindestens 10 Kilometer voneinander entfernt
liegen. Vieleckflüge sind jedoch möglich. Der Endpunkt braucht dabei
nicht angemeldet werden, wenn er der Landepunkt ist (eine Außenlandung
ist damit möglich). Bitte beachten: Einige Flüge können als Freier
Flug durchgeführt werden, andere müssen angemeldet werden. (s. Sporting
Code, Sek 3)
- Streckenflüge für alle Leistungsabzeichen - außer dem Flug für den
Zieldiamant- unterliegen der o. g. Regel und können auch ohne
Wendepunkte (als gerade Strecke) geflogen werden.
Beim Streckenflug für die Silber ist ein Flug auf geradem Kurs
über mindestens 50 km erforderlich. Diese Leistung kann auch als Teil
eines größeren Streckensegelfluges erflogen werden, sofern wenigstens
eine Strecke zwischen zwei Wendepunkten mindestens 50 km lang ist. Dies
unterscheidet sich von der Regelung des 50-km-Fluges für den PPL-C.
Für den Zieldiamant ist ein Flug von mindestens 300 km
über eine Zielrückkehr- oder Dreieckstrecke. Die Wendepunkte
müssen angemeldet sein.
Für die Gold (300 km), den Streckendiamant (500 km) und Diplome für Flüge von 750 km und mehr (1000 km, 1250 km ...) ist jede Streckenart zulässig. Bei einem Freien Flug jedoch ausschließlich die Gerade Strecke.
- Die Auswertung von Segelflugleistungsabzeichen erfolgt über »DMSt-Auswertestellen.
- Eine Höhenauswertung des Barogramms ist erforderlich, wenn aus dem
Barogramm nicht eindeutig erkennbar ist, dass die zulässige Maximalhöhe
am Ausklink-/Abflugpunkt eingehalten wurde.
- Grenzen des Höhenverlustes:
> Bei Distanzflügen von 100 km oder weniger macht ein
Höhenverlust von mehr als 1% der Länge des Kurses die
Segelflugleistung ungültig.
> Bei Distanzflügen über 100 km, in denen der Höhenverlust
mehr als 1.000 m beträgt, muss eine Höhenstrafe von der
Länge des Kurses abgezogen werden, um die offizielle
Distanz zu erhalten.
Achtung: Bei Streckenflügen gilt bei der Wendepunktumrundung (inkl. Abflugpunkt und Endpunkt) der 90° Sektor. Alternativ bei Wendepunkten gilt der 500m-Zylinder. (s. Sporting Code)
Bedingungen für Dauerflüge
- Die Verwendung eines Barografen ist beim 5-Stunden-Flug nicht erforderlich, wenn der Flug örtlich unter ständiger
Beobachtung durchgeführt wird. Wird der 5-Stunden-Flug mit einem
Motorsegler durchgeführt, so ist das Mitführen eines speziellen
Barografen und/oder Motorlaufzeitschreibers erforderlich, es sei denn
der Antrieb wird unbrauchbar gemacht oder versiegelt. Es muss
nachgewiesen werden, dass der Antrieb während der Leistung nicht lief.
- Eine Kalibrierung des Barografen/Logger ist bei Dauerflügen nicht
erforderlich, sofern der Abflug- bzw. Ausklinkpunkt eindeutig weniger
als 1000 m über der Endpunkthöhe liegt.
Bedingungen für Höhengewinnflüge
- Bei einem Höhengewinnflug wird der Abstand zwischen der
niedrigsten und der darauffolgend größten Höhe gemessen.
Es ist bei Höhengewinnflügen zu empfehlen, zu Beginn des Fluges nach
dem Ausklinken an einer sicheren Stelle einen Tiefpunkt auf dem
Barogramm zu erzeugen, um die Ausklinkhöhe deutlich anzuzeigen und den
Höhengewinn zu vergrößern.
- Die erreichten Höhen sind mit einem Barogramm zu belegen. Bei
Höhengewinnflügen für Leistungsabzeichen muss der Barograf innerhalb von
zwölf Monaten vor oder einem Monat nach dem Flug kalibriert werden.
Beim Einsatz eines IGC-zugelassenen elektronischen Barografen bzw.
GNSS-Flugrekorders verlängert sich die Frist vor dem Flug auf 24 Monate.
- Wird der Höhengewinnflug mit einem Motorsegler durchgeführt, so ist
das Mitführen eines speziellen Barografen und/oder
Motorlaufzeitschreibers bzw. GNSS-Flugrekorders mit Motorlaufsensor
erforderlich, es sei denn der Antrieb wird unbrauchbar gemacht oder
versiegelt. Es muss nachgewiesen werden, dass der Antrieb vor Beginn des
Höhengewinns abgestellt war.
- Einander entgegenkommende Luftfahrzeuge haben stets nach rechts auszuweichen.
- Wie im Straßenverkehr gilt auch in der Luftfahrt eine
"Rechts-vor-Links"-Regel: Kreuzen sich in etwa gleicher Höhe die
Flugrichtungen zweier Luftfahrzeuge, so hat das von links kommende
auszuweichen.
- Ausnahme: Das wendigere Luftfahrzeug hat grundsätzlich dem weniger
wendigen auszuweichen. Die LuftVO definiert in diesem Zusammenhang die
folgende Rangordnung nach Gerätetyp:
- Überholende Luftfahrzeuge haben rechts am Überholten vorbeizufliegen.eute habe ich mich mal durch den Teil NPA 2008-17a, die "Explanatory
Note" gewühlt. Das ist eine Beschreibung der vorgeschlagenen Änderungen
und erstreckt sich über 39 Seiten. Der genaue Wortlaut der Regelwerke
ist dann in Teil 17b und 17c nachzulesen, doch dazu in einem gesonderten
Artikel.
Ziel der EASA ist es, all die Regeln für die europäische Luftfahrt
neu zu ordnen. Die aktuellen Regeln stammen zu einem guten Teil aus
nationalen Regelwerken, die dann von der JAA weiter entwickelt und
wiederum von der EASA übernommen wurden. Die wichtigsten Neuerungen, die
ich gefunden habe, sind:
- Die bisherigen Regeln werden, so weit möglich,
übernommen. Die Aufteilung in einzelne Regelwerke soll jedoch mehr
Übersicht und Praxistauglichkeit erlauben. JAR-FCL 3 wird z.B. in großen
Teilen, jedoch nicht vollständig in JAR-Medical übernommen:

- "the implementing rules that will originate from the
present NPA will be adopted through a Commission Regulation. They will,
therefore, be directly applicable in the Member States without any
further need for national legislation."
Das Regelwerk gilt also direkt, eine nationale "Übersetzung" wird
nicht mehr erforderlich und auch nicht mehr zulässig sein.
- Das Regelwerk wird sich weitgehend an die Vorgaben der
ICAO halten, in einigen Fällen, z.B. Part-Medical, jedoch davon
abweichen.
- Das Regelwerk wird alle Arten von Luftfahrzeugen, auch z.B. Segelflug, Leisure Pilot License und Sprachkenntnisse, enthalten.
Ab Seite 19 werden einige Details zu Lizenzen und Ausbildung beschrieben. Aufgefallen ist mir:
- Der LPL(A) (Motorflug) wird mit nur 20 Stunden
fliegerischer Ausbildungszeit recht einfach zu haben sein, für Flieger
bis 2000 kg gelten und zunächst in der Form "Basic" ausgegeben. TMG's
sind da mit drin, können aber auch mit einer Erweiterung zur LPL(S)
(Segelflug) geflogen werden.
- "Basic" erlaubt nur einen einzigen Passagier und nur
Flüge im Umkreis von 50 km um den Startplatz. Also eine Art
Platzgeier-Schein.
- Der volle LPL(A) wird dann mehr Übung und navigatorische
Schulung erfordern und dann drei Passagiere sowie Fernflüge
erlauben.
- Einen Proficiency Check braucht's nur für den vollen LPL und auch dann nur alle 6 Jahre.
- Inhaber einer PPL dürfen nicht nur Motorflugzeuge
fliegen, sondern auch ohne weitere Lizenz Leute zur LPL ausbilden oder
Inhabern verfallener PPLs die Erneuerung der Lizenz schulen (!!! siehe
Seite 24, Punkt 24). LPL-Fluglehrer scheinen damit nicht mehr
erforderlich zu sein.
- Zur LPL(S) wird es auch eine SPL (Segelfluglizenz) geben.
Wer die braucht kann ich nicht sagen, denn Segelflugzeuge über 2000 kg
kenne ich nicht.
- Im allgemeinen wird von den ICAO Vorgaben zu Gunsten der Piloten in Form von weniger Pflichtausbildungsstunden abgewichen.<
Ab Seite 33 geht's mit der Beschreibung des angestrebten Part-Medical weiter:
- Die Regeln wurden kaum geändert, aber großzügig umorganisiert.
- Es gibt nun einen Paragraphen, nach dem man sich bei
neuen medizinischen Erkenntnissen über bestimmte Regeln hinweg setzen
kann ohne auf die Änderung der Regeln warten zu müssen.
- Ein selbsterklärtes Medical für die LPL wurde verworfen,
da dies der Basic Regulation widersprechen würde. Offensichtlich fand
man es dennoch einen Gedanken wert, bei der nächsten Renovierung der
Basic Regulation könnte man hier als auf fruchtbarem Boden
argumentieren.
- Man hat sich dann entschlossen auch für die LPL ein, wenn
auch weiter vereinfachtes, Medical zu fordern. [Anmerkung: Hier stand
zunächst, dass die LPL ein Class 2 Medical braucht - das war ein
Missverständnis meinerseits]
- Die notwendigen Kenntnisse eines Allgemeinmediziners für die Ausgabe von Medicals werden beschrieben.
Ab Seite 39 folgt dann eine sehr lange Liste mit Querverweisen, welche neue Regel auf welcher bisherigen Regel basiert.
Wie gesagt, dies ist nur eine Beschreibung der Beschreibung und auch
nur das, was mir persönlich beim Lesen aufgefallen ist. Es möge einen
ersten Eindruck des neuen Regelwerks geben und denjenigen dienen, die
sich nicht bis zur Halskrause in die Materie stürzen wollen