Der Grand Prix ist eine neue Art des Wettbewerbes mit
Segelflugzeugen. Zum Einen ist diese Form des Wettbewerbes, aufgrund der
Nähe zum Geschehen, publikumswirksamer und zum Anderen sind die Regeln
einfacher und besser zu verstehen als bei her-kömmlichen Wettbewerben.
Es hat sich gezeigt, dass für die herkömmlichen Wettbewerbe ein größeres
Publikum und auch die Medien nicht zu gewinnen waren, hauptsächlich
deshalb, weil es schwierig ist die Segelflugzeuge aufgrund der großen
Entfernung zum Startplatz zu beobachten. Nach den herkömmlichen Regeln,
z.B. bei Geschwindigkeitsrennen um einen vorgegebenen Kurs, ist der
erste Pilot der die Ziellinie überfliegt nicht unbedingt der Sieger, da
jeder Pilot seine Abflugzeit frei wählen kann. Letztendlich würde dann
der Sieger über ein kompliziertes Punktesystem ermittelt, das wegen der
vielen erforderlichen Berechnungen oft erst lange nach der Ankunft der
letzen Piloten veröffentlicht werden kann. Deshalb eignet sich diese Art
des Wettbewerbes kaum, dem Publikum unseren Sport näher zu bringen.
Die Internationale Segelflugkommission der FAI (Fédération Aéronautique Internationale) (http://www.fai.org/gliding/)
hat sich mit diesem Thema befasst und versucht neue,
medienfreundlichere Wettbewerbsformen zu entwickeln. Das Konzept des
Grand Prix basiert auf viel einfacheren Regeln: Alle Segelflugzeuge
überfliegen die Startlinie gleichzeitig (Regatta Start), fliegen kurze
Strecken, die auch über den Startplatz führen können. Die Platzierung
entspricht der Reihenfolge beim Überflug der Ziellinie, wie bei einem
Autorennen.
Die Position der teilnehmenden Flugzeuge kann, dank modernster Technik
(Übermittlung von GPS-Daten) z.B. über eine Leinwand auf dem Flugplatz
oder auch im Internet in Echtzeit verfolgt werden. Zusätzlich besteht
die Möglichkeit die Flugzeuge über Videoaufnahmen aus Begleitflugzeugen
zu beobachten.
Im Januar 2011 wurde als Test erstmals ein Segelflug Gran Prix in
Gawler, Australien, gleichzeitig mit den ersten Weltmeisterschaften der
Clubklasse durchgeführt. Der zweite Grand Prix fand dann im Jahr 2003 in
Saint-Auban in Frankreich statt. (http://www.cnvv.net/wsgp/)
(http://www.fai.org/gliding/node/190)
Der erste offizielle FAI Welt-Segelflug-Grand-Prix wurde dann vom 2. bis
11. September 2005 in Saint-Auban, Frankreich, durchgeführt.
Der zweite FAI Welt-Segelflug-Grand-Prix fand im Dezember 2007 in Omarama, Neuseeland, statt. (http://en.wikipedia.org/wiki/FAI_World_Grand_Prix_2007),
Der dritte FAI Welt-Segelflug-Grand-Prix wurde dann im Januar 2010 in
Santiago, Chile, veranstaltet.
(http://en.wikipedia.org/wiki/FAI_World_Grand_Prix_2008)
Die Regeln
Die Grand Prix Segelflugzeuge umfliegen dicht beieinander eine
vorgegebene Strecke. Um das Risiko bei einem zeitgleichen Start zu
verringern wurde die Zahl der Teilnehmer, im Vergleich zu herkömmlichen
Segelflugmeisterschaften, reduziert. Da die Wertung über die
Reihenfolge des Zielüberfluges bestimmt wird, wird die Leistung direkt
bewertet und vermeidet „Bestrafung“ durch das alte Punktesystem.
• Eine Aufgabe dauert normalerweise 2 Stunden und die Strecke beträgt ca. 200 bis 300 km.
• Alle Segelflugzeuge beginnen das Rennen gleichzeitig (vergleichbar mit einem Yacht-Regatta-Start).
• Die Segelflugzeuge müssen die kurze Startlinie unterhalb einer
vorgegebenen Höhe und nicht schneller als mit einer ebenfalls
vorgegebenen Geschwindigkeit überqueren.
• Die Start- und Ziellinie ist normalerweise nahe des Flugplatzes,
damit die Zuschauer die Überflüge direkt beobachten
können.
• Die Segelflugzeuge fliegen die Aufgabe mit der jeweils maximal
möglichen Geschwindigkeit. Das Fliegen im Team ist nicht erlaubt. Da
alle gleichzeitig gestartet sind und kein „Handicap“ angewendet wird,
gewinnt der erste der die Ziellinie überfliegt das Rennen.
• Ein einfaches Punkte-System wird benutzt: Für den Ersten gibt es neun
Punkte, für die darauf folgenden Plätze gibt es jeweils einen Punkt
weniger. Zusätzlich erhält der Erste, der die Ziellinie überfliegt,
einen Bonus-Punkt (ähnlich wie bei einem Formel 1-Autorennen).
Die vollständigen Regeln stehen auf der IGC Website im Download-Bereich zur Verfügung. http://www.fai.org/gliding/system/files/sgprules.pdf
6 bis 9 Qualifizierungsmeisterschaften zur Teilnahme am World Grand Prix
finden jedes Jahr in verschiedenen Ländern statt. Jeweils die ersten
zwei oder drei Piloten sind für eine Teilnahme im Finale qualifiziert. http://www.fai.org/gliding/system/files/results_qualifying_gp1.pdf
Die Ergebnisse aller Qualifizierungsmeisterschaften von 2011 stehen hier zur Verfügung.
http://www.fai.org/gliding/sgp
http://en.wikipedia.org/wiki/Grand_Prix_glidingöhenangaben erfolgen in der Luftfahrt üblicherweise in den
englischen Maßeinheiten Fuß (ft, feet) über Grund (GND, above
Ground) oder über Meeresspiegel (MSL, Mean Sea Level) sowie in
Flugflächen (FL, Flight Level). Flugflächen bezeichnen
unabhängig von meteorologischen Bedingungen wie Luftdruck und
Temperatur eine Höhe in Hektofuß über der Standardisobare von
1013,2 hPa. So entspricht FL 100 einer Flughöhe von 10.000ft
(3048m) über der Standardisobare.
Lufträume
Der gesamte Luftraum wird unterteilt in den unteren und oberen
Luftraum. In Deutschland erstreckt sich der untere Luftraum von
der Erdoberfläche (GND, Ground) bis zur Flugfläche 245 (FL,
Flight Level), dies entspricht einer Höhe von 24.500ft über
Meeresspiegel (MSL, Mean Sea Level) bei 1013,2hPa. Hier wird
zwischen kontrollierten und unkontrollierten Luftraum
unterschieden. Oberhalb 2500ft GND (762m) ist ausschließlich
kontrollierter Luftraum. In diesem Bereich sowie im Umfeld von
Flugplätzen gelten höhere Sichtmindestwerte, da sich Flüge nach
Instrumentenflugregeln (IFR, Instrument Flight Rules) und
Sichtflugregeln (VFR, Visual Flight Rules) den Luftraum teilen.
VFR-Flüge dürfen nach LuftVO nur bei ausreichend vorhandener
Sicht und innerhalb 30 Minuten vor Sonnenaufgang (SR, Sunrise)
und 30 Minuten nach Sonnenuntergang (SS, Sunset) durchgeführt
werden.
Höhenangaben und räumlicher Umfang der Lufträume sind in den
ICAO-Karten im Maßstab 1:500.000 eingezeichnet, die jährlich
Anfang April erscheinen.
Luftraum A
kommt in Deutschland nicht vor. Dieser ist in einigen Ländern für den oberen kontrollierten Luftraum vorgesehen und ausschließlich IFR-Flügen mit Freigabe der Flugsicherung reserviert.
- Kontrollfreigabe:
- Erforderlich.
- Sprechfunk Hörbereitschaft:
- Erforderlich.
- Flugsicht:
- -
- Abstand von Wolken:
- -
- Umfang der Dienste:
- Flugverkehrskontrolle.
- Staffelung:
- IFR zu IFR.
Luftraum B
kommt in Deutschland nicht vor. Dieser kontrollierte Luftraum ist in einigen Ländern um verkehrsreiche Flughäfen im Bereich GND bis z.B. FL 100, meist mit Höhenstaffelung, eingerichtet und primär IFR-Flügen mit Freigabe der Flugsicherung reserviert.
- Kontrollfreigabe:
- Erforderlich.
- Sprechfunk Hörbereitschaft:
- Erforderlich.
- Flugsicht:
- 8km oberhalb FL 100 / 5km unterhalb FL100.
- Abstand von Wolken:
- Frei von Wolken.
- Umfang der Dienste:
- Flugverkehrskontrolle.
- Staffelung:
- Alle Flüge.
Luftraum C
ist primär für IFR-Flüge vorgesehen, VFR-FLüge sind in Ausnahmefällen mit einer besonderen Freigabe durch die Flugsicherung möglich. Dieser Lufraum gilt oberhalb von FL 100 (ca. 3048m MSL), im Alpenbereich liegt die Untergrenze auf FL 130 (ca. 3962m MSL). Auch direkt oberhalb der Kontrollzone einiger Verkehrsflughäfen (CVFR) gelten die Bedingungen dieser Luftraumklasse.
- Kontrollfreigabe:
- Erforderlich.
- Sprechfunk Hörbereitschaft:
- Erforderlich.
- Flugsicht:
- 8km oberhalb FL 100 / 5km unterhalb FL 100.
- Abstand von Wolken:
- Vertikal 1000ft / horizontal 1,5km.
- Höchstgeschwindigkeit:
- VFR 250kt unterhalb FL 100.
- Umfang der Dienste:
- a) Flugverkehrskontrolle.
b) Verkehrsinformation VFR zu VFR (Ausweichempfehlung auf Anfrage). - Staffelung:
- VFR von IFR.
Luftraum D (nicht CTR)
umfaßt Kontrollzonen (CTR, Control Zone) von Flugplätzen. Im Luftraum D sind IFR- und VFR-Flüge zugelassen, benötigen aber eine Flugverkehrskontrollfreigabe.
- Kontrollfreigabe:
- Erforderlich.
- Sprechfunk Hörbereitschaft:
- Erforderlich.
- Flugsicht:
- 8km oberhalb FL 100 / 5km unterhalb FL 100.
- Abstand von Wolken:
- Vertikal 1000ft / horizontal 1,5km.
- Höchstgeschwindigkeit:
- 250kt unterhalb FL 100.
- Umfang der Dienste:
- Verkehrsinformation (Ausweichempfehlung auf Anfrage VFR zu IFR).
- Staffelung:
- -
Luftraum D (CTR)
Innerhalb einer Kontrollzone (CTR, Control Zone) gelten zusätzliche Bedingungen.
- Kontrollfreigabe:
- Erforderlich.
- Sprechfunk Hörbereitschaft:
- Erforderlich.
- Flugsicht:
- 5km.
- Abstand von Wolken:
- Frei von Wolken.
- Bodensicht:
- 5km.
- Hauptwolkenuntergrenze:
- 1500ft.
- Höchstgeschwindigkeit:
- 250kt.
- Umfang der Dienste:
- Verkehrsinformation (Ausweichempfehlung auf Anfrage VFR zu IFR).
- Staffelung:
- -
Luftraum E
sind die Kontrollbezirke (CTA, Control Area) einschließlich der Nahverkehrsbereiche (TMA, Terminal Control Area). Hier mischen sich kontrollierter und unkontrollierter Luftverkehr. Dieser Luftraum beginnt unterhalb FL 100 und reicht bis 2500ft GND (bzw. 1700ft GND / 1000ft GND in den TMA-Sektoren) hinunter. In Deutschland, Österreich und Schweiz dürfen Hängegleiter und Gleitschirme diesen Luftraum mitbenutzen.
- Kontrollfreigabe:
- Nicht erforderlich.
- Sprechfunk Hörbereitschaft:
- Nicht erforderlich.
- Flugsicht:
- 8km.
- Abstand von Wolken:
- Vertikal 1000ft / horizontal 1,5km.
- Höchstgeschwindigkeit:
- 250kt unterhalb FL 100.
- Umfang der Dienste:
- Verkehrsinformation soweit möglich.
- Staffelung:
- -
Luftraum F
ist unkontrollierter Luftraum mit Sonderregelungen. Bei Aktivierung des Luftraum F können IFR An- und Abflüge stattfinden.
- Kontrollfreigabe:
- Nicht erforderlich.
- Sprechfunk Hörbereitschaft:
- Nicht erforderlich.
- Flugsicht:
- 8km oberhalb FL 100 / 5km unterhalb FL 100.
- Abstand von Wolken:
- Vertikal 1000ft / horizontal 1,5km.
- Höchstgeschwindigkeit:
- 250kt unterhalb FL 100.
- Umfang der Dienste:
- Fluginformationsdienst.
- Staffelung:
- -
Luftraum G
ist unkontrollierter Luftraum und VFR-Flügen vorbehalten. Dieser Luftraum reicht von GND bis Luftraum E in 2500ft GND (bzw. 1700ft GND / 1000ft GND in den TMA-Sektoren).
- Kontrollfreigabe:
- Nicht erforderlich.
- Sprechfunk Hörbereitschaft:
- Nicht erforderlich.
- Flugsicht:
- 1,5km / 800m für Drehflügler, Luftschiffe und
Freiballone; dauernde Erdsicht.
Zusätzlich: Rechtzeitiges Erkennen von Hindernissen muss möglich sein. - Abstand von Wolken:
- Wolken dürfen nicht berührt werden.
- Höchstgeschwindigkeit:
- 250kt unterhalb FL 100.
- Umfang der Dienste:
- Fluginformationsdienst.
- Staffelung:
- -
Flugbeschränkungsgebiet (ED-R)
Für alle Flugbeschränkungsgebiete (ED-R, Europa Deutschland - Restricted Area) gilt für die Dauer ihrer Wirksamkeit ein generelles Durchflugverbot. Für Einzelfälle kann die zuständige Flugsicherungsstelle eine Durchfluggenehmigung erteilen. Die zeitliche Wirksamkeit ist im Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP, Aeronautical Information Publication) veröffentlicht und kann auch beim Flugberatungsdienst erfragt werden. In der ICAO-Karte sind sie mit ED-R (Nr.) gekennzeichnet und blau umrandet (Schraffur und Außenstrich). EinigeBeschränkungsgebiete haben die zusätzliche Kennzeichnung TRA (Temporary Reserved Airspace), hier finden militärische Übungsflüge statt.
Gefahrengebiet (ED-D)
Im Gegensatz zu den ED-R-Gebieten können Gefahrengebiete (ED-D, Europa Deutschland - Danger Area) auf eigenes Risiko jederzeit durchflogen werden. Ihre Wirksamkeit ist meist an Wochenenden und Feiertagen aufgehoben. Die Gefahrengebiete sind in der ICAO-Karte mit ED-D (Nr.) gekennzeichnet und blau umrandet (Schraffur und Außenstrich).
Luftsperrgebiet (ED-P)
In ein Luftsperrgebiet (ED-P, Europa Deutschland - Prohibited Area) darf weder eingeflogen, noch darf es durchflogen werden. In Deutschland gibt es derzeit keine Luftsperrgebiete.
Kontrollbezirk (CTA)
Zweck des Kontrollbezirkes ist die flüssige Bewegungslenkung des IFR-Streckenflugverkehrs.
Kontrollzone (CTR)
Dient dem Schutz des Start- und Landeverkehrs bei belebten Flugplätzen. Die Kontrollzone beginnt an der Erdoberfläche (GND) und reicht bis zu der in der ICAO-Karte bezeichneten Höhe (rot geschummert mit blau gestricheltem Rand). Bei vielen militärischen Flugplätzen ist deren Wirksamkeit an Wochenenden und Feiertagen aufgehoben. Solche Kontrollzonen sind in der ICAO-Karte mit "HX" gekennzeichnet. Da sie jederzeit aktiviert werden können, darf in sie erst eingeflogen werden, wenn vom Fluginformationsdienst kurz vorher (5-15min.) die Nichtwirksamkeit bestätigt wurde (über Funk). Ansonsten ist von der Wirksamkeit einer "HX"-Kontrollzone auszugehen.
Nahverkehrsbereich (TMA)
Der Nahverkehrsbereich dient der sicheren Überleitung des IFR-Verkehrs vom Streckenflug auf den Landeanflug und vom Abflug auf den Streckenflug. Die Obergrenze des Nahbereiches endet bei 2500ft GND. Die Untergrenzen sind nach Sektoren gestaffelt: Sektor A beginnt ab 1000ft GND (in der ICAO-Karte umrandet mit roter Schummerung und blauem Außenstrich) und Sektor B ab 1700ft GND (in der ICAO-Karte umrandet mit hellblauer Schummerung und blauem Außenstrich).
Airway (AWY)
Luftstrassen sind Korridore im kontrollierten Luftraum, die den IFR-Streckenflugverkehr zwischen den TMAs bündeln.
Militärisches Tiefflugsystem
Das Tieffluggebiet, das fast das gesamte Bundesgebiet abdeckt, erstreckt sich zwischen 1000ft und 2000ft GND, zum Teil reicht es auch bis 250ft GND hinunter. Nur die 250ft-Gebiete sind in der ICAO-Karte gekennzeichnet (rote Punkte). Flüge mit militärischen Strahlflugzeugen erfolgen überwiegend nach Sicht und an Werktagen. Zum Teil erfolgt militärischer Tiefflug auch außerhalb der Tieffluggebieten und der Tiefflugzeiten.
Transponder Mandatory Zone (TMZ)
In Gebieten mit Transponderzwang müssen Luftfahrzeuge mit einem Transponder ausgestattet sein, der unaufgefordert Code 7000 und die Flughöhe sendet. Ausnahmen nur nach Rücksprache mit der Flugsicherungsstelle.
Glider Restriction Area (GRA)
In Segelflugbeschränkungsgebieten ist der Betrieb von Segelflugzeugen (sowie Gleitseglern und Hängegleitern) untersagt.
Segelflugsektor
Segelflugräume können in Lufträumen der Klassen C, D sowie E mit dichtem IFR-Verkehr aktiviert werden und erlauben hier auf Anfrage den Betrieb von Segelflugzeugen, Gleitschirmen und Hängegleitern. Für deren Benutzung gelten spezielle Bestimmungen, oftmals ist dabei Flugfunk für ständige Hörbereitschaft erforderlich.
Special Rules Area (SRA)
sind Teile des kontrollierten Luftraums mit Sonderregelungen zum Schutz des IFR-Verkehrs vor dem VFR-Verkehr. Abweichend von den sonst geltenden Bedingungen sind diese Bereiche mit Auflagen verbunden, z.B. wie bei den Luftraumklassen C oder D ein Einflug nur mit Freigabe der Flugsicherungsstelle erlaubt. Auch temporär eingerichtete Segelflugbereiche können damit verbunden sein. Die Regeln einer SRA werden in den NOTAMs (Notice to airmen) veröffentlicht, der Status einer Aktivierung muss zuvor bei der Flugberatung AIS (Aeronautical information service) erfragt werden.
Lufträume
im Ausland
In unseren Nachbarländern gelten zum Teil abweichende Regelungen. Auch haben Beschränkungs- und Gefahrengebiete andere Bezeichnungen, wie z.B. LO-D (Österreich), LF-D (Frankreich) oder LS-R (Schweiz). Wo keine anderweitigen Lufträume festgelegt sind, gelten folgende nationalen Regelungen:
Belgien & Luxemburg:
- Klasse G von GND bis 4500ft MSL.
- Darüber Klasse C (= Brussels Lower TCA).
Dänemark:
- Klasse G von GND bis 3500ft MSL.
- Klasse E von 3500ft MSL bis FL 195.
- Darüber Klasse C.
Deutschland:
Mit Ausnahme des Teils der FIR Switzerland auf deutschem Hoheitsgebiet gilt:
- Klasse G von GND bis 2500ft GND.
- Klasse E von 2500ft GND bis FL 100 bzw. FL 130 in der Alpenregion zwischen Bodensee und Salzburg.
- Darüber Klasse C.
Frankreich:
- Klasse G von GND bis FL 115.
- Klasse D bzw. E (über offener See, Alpen und Pyrenäen) von FL 115, jedoch mind. 3000ft GND, bis FL 195.
- Darüber Klasse C.
Italien:
- Klasse G von GND bis FL 195.
- Darüber Klasse C.
Niederlande:
- Klasse G von GND bis FL 195.*
- Darüber Klasse C.
* Durch die vollständige Abdeckung der Niederlande mit TMAs und CTAs jedoch in der Praxis kontrollierter Luftraum meist ab 1500ft MSL, maximal ab FL 55; dabei spätestens ab FL 95 Klasse A oder B.
Österreich:
- Klasse G von GND bis FL 195.*
- Darüber Klasse C.
* Der kontrollierte Luftraum (Klasse E, D oder C) beginnt jedoch faktisch mit Ausnahme des äußersten Südwestens aufgrund einer nahezu lückenlosen Abdeckung mit SRAs, CTAs und TMAs schon deutlich unter FL 195.
Polen:
- Klasse G von GND bis FL 95.
- Darüber Klasse C.
Schweden:
- Klasse G von GND bis FL 95.
- Darüber Klasse C.
Schweiz:
- Klasse G von GND bis 2000ft GND (ca. 600m),
ausgenommen CTR sowie TMA mit tieferen Untergrenzen. - Klasse E von 2000ft GND bis
- im Gebiet Mittelland/Jura: FL 100 (ca. 3050m),
- im Gebiet Alpen während Militäraktivität: FL 130 MIL ON (ca. 3950m),
- im Gebiet Alpen außerhalb Militäraktivität: FL 150 MIL OFF (ca. 4600m).
- Im Gebiet Alpen darüber Klasse D bis FL 195 (ca. 5950m).
- Darüber Klasse C.
In schweizerischen Segelflugzonen gelten für Segelflugzeuge,
Hängegleiter und Gleitschirme verminderte Wolkenabstände von
vertikal 50m und horizontal 100m. Permanente Segelflugzonen sind
jeweils vom 1. April bis 31. Oktober ausserhalb der
militärischen Flugdienstzeiten (MIL OFF) von Sonnenaufgang bis
Sonnenuntergang aktiv. Jeweils Mitte März werden im
Luftfahrerhandbuch (AIP, Aeronautical Information Publication)
zusätzliche temporäre Segelflugzonen, die auch während den
militärischen Flugbetriebszeiten aktiv sind, veröffentlicht.
Im Umkreis von 5km um zivilen und militärischen Flugplätzen
sowie 2,5km um Helikopterflugplätzen gilt für Gleitsegler und
Hängegleiter Flugverbot.
Slowenien:
- Klasse G von GND bis 2500ft GND.
- Klasse E von 2500ft GND bis 7500ft MSL.
- Klasse D von 7500ft bis FL 195.
- Darüber Klasse C.
Im Bereich Julische Alpen und Karawanken gilt Klasse G von GND bis 9500ft MSL, darüber Klasse D bzw. C.
Spanien:
- Klasse G von GND bis FL 195.
- Darüber Klasse C.
Tschechien:
- Klasse G von GND bis 1000ft GND.
- Klasse E von 1000ft GND bis FL 95.
- Darüber Klasse C.
Sicherheitsmindesthöhe
Sicherheitsmindesthöhe dient der Vermeidung von unnötigen
Lärmbelästigungen sowie unnötiger Gefährdung von Personen und
Sachen im Falle einer Notlandung. Die Sicherheitshöhe darf nur
unterschritten werden, soweit es bei Start und Landung notwendig
ist.
Über Städten, dicht besiedelten Gebieten und
Menschenansammlungen beträgt sie 300m (1000ft) über dem
höchsten Hindernis im Umkreis von 600m, ansonsten eine Höhe von
150m (500ft) über Grund / Wasser. Segelflugzeuge, Hängegleiter,
Gleitsegel und Ballone können die Höhe von 150m auch
unterschreiten, wenn die Art ihres Betriebes dies notwendig macht
und eine Gefahr für Personen und Sachen nicht zu befürchten ist.
Brücken oder ähnliche Bauten sowie Freileitungen und Antennen
dürfen nicht unterflogen werden. Im Fluge (ausgenommen Start und
Landung) ist zu einzelnen Bauwerken oder anderen Hindernissen ein
Mindestabstand von 150m einzuhalten. Des weiteren sind als
senkrechter und waagrechter Sicherheitsabstand einzuhalten:
- 100m zu Autobahnen
- 50m zu allen anderen Straßen mit Fahrverkehr und zu Eisenbahnlinien
- 50m zu Skipisten, Liften und Bergbahnanlagen, sofern diese in Betrieb sind
Standarddruck
Nach einer internationalen Definition wurde der Standarddruck willkürlich auf 1013,2hPa festgelegt. Stellt man den Höhenmesser auf diesen Wert ein, erhält man den aktuellen Abstand von der Druckfläche 1013,2hPa. Diesen Abstand bezeichnet man als Flugfläche.
- QFE
- Aktuell gemessener Luftdruck eines Ortes.
- QNH
- Aktuell gemessener Luftdruck, unter Berücksichtigung der Höhenlage des Messortes korrigiert und auf MSL (Mean Sea Level; auch NN, Normal Null) bezogen. Man hat also immer die Höhe über dem Meeresspiegel als Anzeige.
Fehler in der Höhenanzeige können durch Druckschwankungen von Hoch- und Tiefdruckgebieten hervorgerufen werden ("Vom Hoch ins Tief geht schief").
Mehr Infos zum Thema gibt es bei der DFS Deutschen Flugsicherung (www.dfs.de), Austrocontrol Österreich (www.austrocontrol.at) oder Skyguide Schweiz (www.skyguide.ch).
Links zum Thema:
- Artikel vom DHV (www.dhv.de)
- PDF-Artikel "Lufträume in der Schweiz" vom SHV (www.shv-fsvl.ch)
- Luftraumdaten für D, A und CH können beim Deutschen Aero Club (www.daec.de/se/luftraum.php) oder beim Drachenflugclub Saar (www.dfc-saar.de) für's GPS-Gerät heruntergeladen werden.
- Luftraumkarten Österreich als PDF Dokumente (www.haengegleiten.com)
- Luftraumkarten für D und Nachbarländer einsehen (fl95.de -> Flugplanung -> Karte)
- Lufträume weltweit (www.maddyhome.com/ctr/)
- VFR eBulletin, NOTAMs und interaktive Luftraumkart