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angs waren die Flugapparate sehr abenteuerlich. Im Lauf der Jahre aber wurden sie immer flugtauglicher und passten sich in ihrer äußeren Form dem Motorflugzeug an. Der Pilot hing nicht mehr unter dem Fluggestell, sondern bekam einen Sitz und ein Steuer.

Auch wurde eine neue Starttechnik entwickelt. Ein Gummiseil half dem Flieger in die Luft - zuvor musste der Pilot entweder mit dem Flugapparat auf dem Rücken gegen den Wind rennen oder sich von Freunden per Hand den Hang entlang ziehen lassen.


rand Prix – Die neue Form des Wettbewerbs im Segelflug

Der Grand Prix ist eine neue Art des Wettbewerbes mit Segelflugzeugen. Zum Einen ist diese Form des Wettbewerbes, aufgrund der Nähe zum Geschehen, publikumswirksamer und zum Anderen sind die Regeln einfacher und besser zu verstehen als bei her-kömmlichen Wettbewerben.
Es hat sich gezeigt, dass für die herkömmlichen Wettbewerbe ein größeres Publikum und auch die Medien nicht zu gewinnen waren, hauptsächlich deshalb, weil es schwierig ist die Segelflugzeuge aufgrund der großen Entfernung zum Startplatz zu beobachten. Nach den herkömmlichen Regeln, z.B. bei Geschwindigkeitsrennen um einen vorgegebenen Kurs, ist der erste Pilot der die Ziellinie überfliegt nicht unbedingt der Sieger, da jeder Pilot seine Abflugzeit frei wählen kann. Letztendlich würde dann der Sieger über ein kompliziertes Punktesystem ermittelt, das wegen der vielen erforderlichen Berechnungen oft erst lange nach der Ankunft der letzen Piloten veröffentlicht werden kann. Deshalb eignet sich diese Art des Wettbewerbes kaum, dem Publikum unseren Sport näher zu bringen.
Die Internationale Segelflugkommission der FAI (Fédération Aéronautique Internationale) (http://www.fai.org/gliding/) hat sich mit diesem Thema befasst und versucht neue, medienfreundlichere Wettbewerbsformen zu entwickeln. Das Konzept des Grand Prix basiert auf viel einfacheren Regeln: Alle Segelflugzeuge überfliegen die Startlinie gleichzeitig (Regatta Start), fliegen kurze Strecken, die auch über den Startplatz führen können. Die Platzierung entspricht der Reihenfolge beim Überflug der Ziellinie, wie bei einem Autorennen.
Die Position der teilnehmenden Flugzeuge kann, dank modernster Technik (Übermittlung von GPS-Daten) z.B. über eine Leinwand auf dem Flugplatz oder auch im Internet in Echtzeit verfolgt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit die Flugzeuge über Videoaufnahmen aus Begleitflugzeugen zu beobachten.
Im Januar 2011 wurde als Test erstmals ein Segelflug Gran Prix in Gawler, Australien, gleichzeitig mit den ersten Weltmeisterschaften der Clubklasse durchgeführt. Der zweite Grand Prix fand dann im Jahr 2003 in Saint-Auban in Frankreich statt. (http://www.cnvv.net/wsgp/)
(http://www.fai.org/gliding/node/190)
Der erste offizielle FAI Welt-Segelflug-Grand-Prix wurde dann vom 2. bis 11. September 2005 in Saint-Auban, Frankreich, durchgeführt.
Der zweite FAI Welt-Segelflug-Grand-Prix fand im Dezember 2007 in Omarama, Neuseeland, statt. (http://en.wikipedia.org/wiki/FAI_World_Grand_Prix_2007),
Der dritte FAI Welt-Segelflug-Grand-Prix wurde dann im Januar 2010 in Santiago, Chile, veranstaltet. (http://en.wikipedia.org/wiki/FAI_World_Grand_Prix_2008)

Die Regeln
Die Grand Prix Segelflugzeuge umfliegen dicht beieinander eine vorgegebene Strecke. Um das Risiko bei einem zeitgleichen Start zu verringern wurde die Zahl der Teilnehmer, im Vergleich zu herkömmlichen Segelflugmeisterschaften, reduziert. Da die Wertung über die Reihenfolge des Zielüberfluges bestimmt wird, wird die Leistung direkt bewertet und vermeidet „Bestrafung“ durch das alte Punktesystem.
• Eine Aufgabe dauert normalerweise 2 Stunden und die Strecke beträgt ca. 200 bis 300 km.
• Alle Segelflugzeuge beginnen das Rennen gleichzeitig (vergleichbar mit einem Yacht-Regatta-Start).
• Die Segelflugzeuge müssen die kurze Startlinie unterhalb einer vorgegebenen Höhe und nicht schneller als mit einer ebenfalls vorgegebenen Geschwindigkeit überqueren.
• Die Start- und Ziellinie ist normalerweise nahe des Flugplatzes, damit die Zuschauer die Überflüge direkt beobachten können.
• Die Segelflugzeuge fliegen die Aufgabe mit der jeweils maximal möglichen Geschwindigkeit. Das Fliegen im Team ist nicht erlaubt. Da alle gleichzeitig gestartet sind und kein „Handicap“ angewendet wird, gewinnt der erste der die Ziellinie überfliegt das Rennen.
• Ein einfaches Punkte-System wird benutzt: Für den Ersten gibt es neun Punkte, für die darauf folgenden Plätze gibt es jeweils einen Punkt weniger. Zusätzlich erhält der Erste, der die Ziellinie überfliegt, einen Bonus-Punkt (ähnlich wie bei einem Formel 1-Autorennen).
Die vollständigen Regeln stehen auf der IGC Website im Download-Bereich zur Verfügung. http://www.fai.org/gliding/system/files/sgprules.pdf
6 bis 9 Qualifizierungsmeisterschaften zur Teilnahme am World Grand Prix finden jedes Jahr in verschiedenen Ländern statt. Jeweils die ersten zwei oder drei Piloten sind für eine Teilnahme im Finale qualifiziert. http://www.fai.org/gliding/system/files/results_qualifying_gp1.pdf
Die Ergebnisse aller Qualifizierungsmeisterschaften von 2011 stehen hier zur Verfügung.
http://www.fai.org/gliding/sgp
http://en.wikipedia.org/wiki/Grand_Prix_glidingöhenangaben erfolgen in der Luftfahrt üblicherweise in den englischen Maßeinheiten Fuß (ft, feet) über Grund (GND, above Ground) oder über Meeresspiegel (MSL, Mean Sea Level) sowie in Flugflächen (FL, Flight Level). Flugflächen bezeichnen unabhängig von meteorologischen Bedingungen wie Luftdruck und Temperatur eine Höhe in Hektofuß über der Standardisobare von 1013,2 hPa. So entspricht FL 100 einer Flughöhe von 10.000ft (3048m) über der Standardisobare.


Zum SeitenanfangLufträume

Der gesamte Luftraum wird unterteilt in den unteren und oberen Luftraum. In Deutschland erstreckt sich der untere Luftraum von der Erdoberfläche (GND, Ground) bis zur Flugfläche 245 (FL, Flight Level), dies entspricht einer Höhe von 24.500ft über Meeresspiegel (MSL, Mean Sea Level) bei 1013,2hPa. Hier wird zwischen kontrollierten und unkontrollierten Luftraum unterschieden. Oberhalb 2500ft GND (762m) ist ausschließlich kontrollierter Luftraum. In diesem Bereich sowie im Umfeld von Flugplätzen gelten höhere Sichtmindestwerte, da sich Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR, Instrument Flight Rules) und Sichtflugregeln (VFR, Visual Flight Rules) den Luftraum teilen. VFR-Flüge dürfen nach LuftVO nur bei ausreichend vorhandener Sicht und innerhalb 30 Minuten vor Sonnenaufgang (SR, Sunrise) und 30 Minuten nach Sonnenuntergang (SS, Sunset) durchgeführt werden.
Höhenangaben und räumlicher Umfang der Lufträume sind in den ICAO-Karten im Maßstab 1:500.000 eingezeichnet, die jährlich Anfang April erscheinen.

Luftraum A

kommt in Deutschland nicht vor. Dieser ist in einigen Ländern für den oberen kontrollierten Luftraum vorgesehen und ausschließlich IFR-Flügen mit Freigabe der Flugsicherung reserviert.

Kontrollfreigabe:
Erforderlich.
Sprechfunk Hörbereitschaft:
Erforderlich.
Flugsicht:
-
Abstand von Wolken:
-
Umfang der Dienste:
Flugverkehrskontrolle.
Staffelung:
IFR zu IFR.

Luftraum B

kommt in Deutschland nicht vor. Dieser kontrollierte Luftraum ist in einigen Ländern um verkehrsreiche Flughäfen im Bereich GND bis z.B. FL 100, meist mit Höhenstaffelung, eingerichtet und primär IFR-Flügen mit Freigabe der Flugsicherung reserviert.

Kontrollfreigabe:
Erforderlich.
Sprechfunk Hörbereitschaft:
Erforderlich.
Flugsicht:
8km oberhalb FL 100 / 5km unterhalb FL100.
Abstand von Wolken:
Frei von Wolken.
Umfang der Dienste:
Flugverkehrskontrolle.
Staffelung:
Alle Flüge.

Luftraum C

ist primär für IFR-Flüge vorgesehen, VFR-FLüge sind in Ausnahmefällen mit einer besonderen Freigabe durch die Flugsicherung möglich. Dieser Lufraum gilt oberhalb von FL 100 (ca. 3048m MSL), im Alpenbereich liegt die Untergrenze auf FL 130 (ca. 3962m MSL). Auch direkt oberhalb der Kontrollzone einiger Verkehrsflughäfen (CVFR) gelten die Bedingungen dieser Luftraumklasse.

Kontrollfreigabe:
Erforderlich.
Sprechfunk Hörbereitschaft:
Erforderlich.
Flugsicht:
8km oberhalb FL 100 / 5km unterhalb FL 100.
Abstand von Wolken:
Vertikal 1000ft / horizontal 1,5km.
Höchstgeschwindigkeit:
VFR 250kt unterhalb FL 100.
Umfang der Dienste:
a) Flugverkehrskontrolle.
b) Verkehrsinformation VFR zu VFR (Ausweichempfehlung auf Anfrage).
Staffelung:
VFR von IFR.

Luftraum D (nicht CTR)

umfaßt Kontrollzonen (CTR, Control Zone) von Flugplätzen. Im Luftraum D sind IFR- und VFR-Flüge zugelassen, benötigen aber eine Flugverkehrskontrollfreigabe.

Kontrollfreigabe:
Erforderlich.
Sprechfunk Hörbereitschaft:
Erforderlich.
Flugsicht:
8km oberhalb FL 100 / 5km unterhalb FL 100.
Abstand von Wolken:
Vertikal 1000ft / horizontal 1,5km.
Höchstgeschwindigkeit:
250kt unterhalb FL 100.
Umfang der Dienste:
Verkehrsinformation (Ausweichempfehlung auf Anfrage VFR zu IFR).
Staffelung:
-

Luftraum D (CTR)

Innerhalb einer Kontrollzone (CTR, Control Zone) gelten zusätzliche Bedingungen.

Kontrollfreigabe:
Erforderlich.
Sprechfunk Hörbereitschaft:
Erforderlich.
Flugsicht:
5km.
Abstand von Wolken:
Frei von Wolken.
Bodensicht:
5km.
Hauptwolkenuntergrenze:
1500ft.
Höchstgeschwindigkeit:
250kt.
Umfang der Dienste:
Verkehrsinformation (Ausweichempfehlung auf Anfrage VFR zu IFR).
Staffelung:
-

Luftraum E

sind die Kontrollbezirke (CTA, Control Area) einschließlich der Nahverkehrsbereiche (TMA, Terminal Control Area). Hier mischen sich kontrollierter und unkontrollierter Luftverkehr. Dieser Luftraum beginnt unterhalb FL 100 und reicht bis 2500ft GND (bzw. 1700ft GND / 1000ft GND in den TMA-Sektoren) hinunter. In Deutschland, Österreich und Schweiz dürfen Hängegleiter und Gleitschirme diesen Luftraum mitbenutzen.

Kontrollfreigabe:
Nicht erforderlich.
Sprechfunk Hörbereitschaft:
Nicht erforderlich.
Flugsicht:
8km.
Abstand von Wolken:
Vertikal 1000ft / horizontal 1,5km.
Höchstgeschwindigkeit:
250kt unterhalb FL 100.
Umfang der Dienste:
Verkehrsinformation soweit möglich.
Staffelung:
-

Luftraum F

ist unkontrollierter Luftraum mit Sonderregelungen. Bei Aktivierung des Luftraum F können IFR An- und Abflüge stattfinden.

Kontrollfreigabe:
Nicht erforderlich.
Sprechfunk Hörbereitschaft:
Nicht erforderlich.
Flugsicht:
8km oberhalb FL 100 / 5km unterhalb FL 100.
Abstand von Wolken:
Vertikal 1000ft / horizontal 1,5km.
Höchstgeschwindigkeit:
250kt unterhalb FL 100.
Umfang der Dienste:
Fluginformationsdienst.
Staffelung:
-

Luftraum G

ist unkontrollierter Luftraum und VFR-Flügen vorbehalten. Dieser Luftraum reicht von GND bis Luftraum E in 2500ft GND (bzw. 1700ft GND / 1000ft GND in den TMA-Sektoren).

Kontrollfreigabe:
Nicht erforderlich.
Sprechfunk Hörbereitschaft:
Nicht erforderlich.
Flugsicht:
1,5km / 800m für Drehflügler, Luftschiffe und Freiballone; dauernde Erdsicht.
Zusätzlich: Rechtzeitiges Erkennen von Hindernissen muss möglich sein.
Abstand von Wolken:
Wolken dürfen nicht berührt werden.
Höchstgeschwindigkeit:
250kt unterhalb FL 100.
Umfang der Dienste:
Fluginformationsdienst.
Staffelung:
-

Flugbeschränkungsgebiet (ED-R)

Für alle Flugbeschränkungsgebiete (ED-R, Europa Deutschland - Restricted Area) gilt für die Dauer ihrer Wirksamkeit ein generelles Durchflugverbot. Für Einzelfälle kann die zuständige Flugsicherungsstelle eine Durchfluggenehmigung erteilen. Die zeitliche Wirksamkeit ist im Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP, Aeronautical Information Publication) veröffentlicht und kann auch beim Flugberatungsdienst erfragt werden. In der ICAO-Karte sind sie mit ED-R (Nr.) gekennzeichnet und blau umrandet (Schraffur und Außenstrich). EinigeBeschränkungsgebiete haben die zusätzliche Kennzeichnung TRA (Temporary Reserved Airspace), hier finden militärische Übungsflüge statt.

Gefahrengebiet (ED-D)

Im Gegensatz zu den ED-R-Gebieten können Gefahrengebiete (ED-D, Europa Deutschland - Danger Area) auf eigenes Risiko jederzeit durchflogen werden. Ihre Wirksamkeit ist meist an Wochenenden und Feiertagen aufgehoben. Die Gefahrengebiete sind in der ICAO-Karte mit ED-D (Nr.) gekennzeichnet und blau umrandet (Schraffur und Außenstrich).

Luftsperrgebiet (ED-P)

In ein Luftsperrgebiet (ED-P, Europa Deutschland - Prohibited Area) darf weder eingeflogen, noch darf es durchflogen werden. In Deutschland gibt es derzeit keine Luftsperrgebiete.

Kontrollbezirk (CTA)

Zweck des Kontrollbezirkes ist die flüssige Bewegungslenkung des IFR-Streckenflugverkehrs.

Kontrollzone (CTR)

Dient dem Schutz des Start- und Landeverkehrs bei belebten Flugplätzen. Die Kontrollzone beginnt an der Erdoberfläche (GND) und reicht bis zu der in der ICAO-Karte bezeichneten Höhe (rot geschummert mit blau gestricheltem Rand). Bei vielen militärischen Flugplätzen ist deren Wirksamkeit an Wochenenden und Feiertagen aufgehoben. Solche Kontrollzonen sind in der ICAO-Karte mit "HX" gekennzeichnet. Da sie jederzeit aktiviert werden können, darf in sie erst eingeflogen werden, wenn vom Fluginformationsdienst kurz vorher (5-15min.) die Nichtwirksamkeit bestätigt wurde (über Funk). Ansonsten ist von der Wirksamkeit einer "HX"-Kontrollzone auszugehen.

Nahverkehrsbereich (TMA)

Der Nahverkehrsbereich dient der sicheren Überleitung des IFR-Verkehrs vom Streckenflug auf den Landeanflug und vom Abflug auf den Streckenflug. Die Obergrenze des Nahbereiches endet bei 2500ft GND. Die Untergrenzen sind nach Sektoren gestaffelt: Sektor A beginnt ab 1000ft GND (in der ICAO-Karte umrandet mit roter Schummerung und blauem Außenstrich) und Sektor B ab 1700ft GND (in der ICAO-Karte umrandet mit hellblauer Schummerung und blauem Außenstrich).

Airway (AWY)

Luftstrassen sind Korridore im kontrollierten Luftraum, die den IFR-Streckenflugverkehr zwischen den TMAs bündeln.

Militärisches Tiefflugsystem

Das Tieffluggebiet, das fast das gesamte Bundesgebiet abdeckt, erstreckt sich zwischen 1000ft und 2000ft GND, zum Teil reicht es auch bis 250ft GND hinunter. Nur die 250ft-Gebiete sind in der ICAO-Karte gekennzeichnet (rote Punkte). Flüge mit militärischen Strahlflugzeugen erfolgen überwiegend nach Sicht und an Werktagen. Zum Teil erfolgt militärischer Tiefflug auch außerhalb der Tieffluggebieten und der Tiefflugzeiten.

Transponder Mandatory Zone (TMZ)

In Gebieten mit Transponderzwang müssen Luftfahrzeuge mit einem Transponder ausgestattet sein, der unaufgefordert Code 7000 und die Flughöhe sendet. Ausnahmen nur nach Rücksprache mit der Flugsicherungsstelle.

Glider Restriction Area (GRA)

In Segelflugbeschränkungsgebieten ist der Betrieb von Segelflugzeugen (sowie Gleitseglern und Hängegleitern) untersagt.

Segelflugsektor

Segelflugräume können in Lufträumen der Klassen C, D sowie E mit dichtem IFR-Verkehr aktiviert werden und erlauben hier auf Anfrage den Betrieb von Segelflugzeugen, Gleitschirmen und Hängegleitern. Für deren Benutzung gelten spezielle Bestimmungen, oftmals ist dabei Flugfunk für ständige Hörbereitschaft erforderlich.

Special Rules Area (SRA)

sind Teile des kontrollierten Luftraums mit Sonderregelungen zum Schutz des IFR-Verkehrs vor dem VFR-Verkehr. Abweichend von den sonst geltenden Bedingungen sind diese Bereiche mit Auflagen verbunden, z.B. wie bei den Luftraumklassen C oder D ein Einflug nur mit Freigabe der Flugsicherungsstelle erlaubt. Auch temporär eingerichtete Segelflugbereiche können damit verbunden sein. Die Regeln einer SRA werden in den NOTAMs (Notice to airmen) veröffentlicht, der Status einer Aktivierung muss zuvor bei der Flugberatung AIS (Aeronautical information service) erfragt werden.


Zum SeitenanfangLufträume im Ausland

In unseren Nachbarländern gelten zum Teil abweichende Regelungen. Auch haben Beschränkungs- und Gefahrengebiete andere Bezeichnungen, wie z.B. LO-D (Österreich), LF-D (Frankreich) oder LS-R (Schweiz). Wo keine anderweitigen Lufträume festgelegt sind, gelten folgende nationalen Regelungen:

Belgien & Luxemburg:

  • Klasse G von GND bis 4500ft MSL.
  • Darüber Klasse C (= Brussels Lower TCA).

Dänemark:

  • Klasse G von GND bis 3500ft MSL.
  • Klasse E von 3500ft MSL bis FL 195.
  • Darüber Klasse C.

Deutschland:

Mit Ausnahme des Teils der FIR Switzerland auf deutschem Hoheitsgebiet gilt:

  • Klasse G von GND bis 2500ft GND.
  • Klasse E von 2500ft GND bis FL 100 bzw. FL 130 in der Alpenregion zwischen Bodensee und Salzburg.
  • Darüber Klasse C.

Frankreich:

  • Klasse G von GND bis FL 115.
  • Klasse D bzw. E (über offener See, Alpen und Pyrenäen) von FL 115, jedoch mind. 3000ft GND, bis FL 195.
  • Darüber Klasse C.

Italien:

  • Klasse G von GND bis FL 195.
  • Darüber Klasse C.

Niederlande:

  • Klasse G von GND bis FL 195.*
  • Darüber Klasse C.

* Durch die vollständige Abdeckung der Niederlande mit TMAs und CTAs jedoch in der Praxis kontrollierter Luftraum meist ab 1500ft MSL, maximal ab FL 55; dabei spätestens ab FL 95 Klasse A oder B.

Österreich:

  • Klasse G von GND bis FL 195.*
  • Darüber Klasse C.

* Der kontrollierte Luftraum (Klasse E, D oder C) beginnt jedoch faktisch mit Ausnahme des äußersten Südwestens aufgrund einer nahezu lückenlosen Abdeckung mit SRAs, CTAs und TMAs schon deutlich unter FL 195.

Polen:

  • Klasse G von GND bis FL 95.
  • Darüber Klasse C.

Schweden:

  • Klasse G von GND bis FL 95.
  • Darüber Klasse C.

Schweiz:

  • Klasse G von GND bis 2000ft GND (ca. 600m),
    ausgenommen CTR sowie TMA mit tieferen Untergrenzen.
  • Klasse E von 2000ft GND bis
    • im Gebiet Mittelland/Jura: FL 100 (ca. 3050m),
    • im Gebiet Alpen während Militäraktivität: FL 130 MIL ON (ca. 3950m),
    • im Gebiet Alpen außerhalb Militäraktivität: FL 150 MIL OFF (ca. 4600m).
  • Im Gebiet Alpen darüber Klasse D bis FL 195 (ca. 5950m).
  • Darüber Klasse C.

In schweizerischen Segelflugzonen gelten für Segelflugzeuge, Hängegleiter und Gleitschirme verminderte Wolkenabstände von vertikal 50m und horizontal 100m. Permanente Segelflugzonen sind jeweils vom 1. April bis 31. Oktober ausserhalb der militärischen Flugdienstzeiten (MIL OFF) von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang aktiv. Jeweils Mitte März werden im Luftfahrerhandbuch (AIP, Aeronautical Information Publication) zusätzliche temporäre Segelflugzonen, die auch während den militärischen Flugbetriebszeiten aktiv sind, veröffentlicht.
Im Umkreis von 5km um zivilen und militärischen Flugplätzen sowie 2,5km um Helikopterflugplätzen gilt für Gleitsegler und Hängegleiter Flugverbot.

Slowenien:

  • Klasse G von GND bis 2500ft GND.
  • Klasse E von 2500ft GND bis 7500ft MSL.
  • Klasse D von 7500ft bis FL 195.
  • Darüber Klasse C.

Im Bereich Julische Alpen und Karawanken gilt Klasse G von GND bis 9500ft MSL, darüber Klasse D bzw. C.

Spanien:

  • Klasse G von GND bis FL 195.
  • Darüber Klasse C.

Tschechien:

  • Klasse G von GND bis 1000ft GND.
  • Klasse E von 1000ft GND bis FL 95.
  • Darüber Klasse C.

Zum SeitenanfangSicherheitsmindesthöhe

Sicherheitsmindesthöhe dient der Vermeidung von unnötigen Lärmbelästigungen sowie unnötiger Gefährdung von Personen und Sachen im Falle einer Notlandung. Die Sicherheitshöhe darf nur unterschritten werden, soweit es bei Start und Landung notwendig ist.
Über Städten, dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen beträgt sie 300m (1000ft) über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 600m, ansonsten eine Höhe von 150m (500ft) über Grund / Wasser. Segelflugzeuge, Hängegleiter, Gleitsegel und Ballone können die Höhe von 150m auch unterschreiten, wenn die Art ihres Betriebes dies notwendig macht und eine Gefahr für Personen und Sachen nicht zu befürchten ist.
Brücken oder ähnliche Bauten sowie Freileitungen und Antennen dürfen nicht unterflogen werden. Im Fluge (ausgenommen Start und Landung) ist zu einzelnen Bauwerken oder anderen Hindernissen ein Mindestabstand von 150m einzuhalten. Des weiteren sind als senkrechter und waagrechter Sicherheitsabstand einzuhalten:

  • 100m zu Autobahnen
  • 50m zu allen anderen Straßen mit Fahrverkehr und zu Eisenbahnlinien
  • 50m zu Skipisten, Liften und Bergbahnanlagen, sofern diese in Betrieb sind

Zum SeitenanfangStandarddruck

Nach einer internationalen Definition wurde der Standarddruck willkürlich auf 1013,2hPa festgelegt. Stellt man den Höhenmesser auf diesen Wert ein, erhält man den aktuellen Abstand von der Druckfläche 1013,2hPa. Diesen Abstand bezeichnet man als Flugfläche.

QFE
Aktuell gemessener Luftdruck eines Ortes.
QNH
Aktuell gemessener Luftdruck, unter Berücksichtigung der Höhenlage des Messortes korrigiert und auf MSL (Mean Sea Level; auch NN, Normal Null) bezogen. Man hat also immer die Höhe über dem Meeresspiegel als Anzeige.

Fehler in der Höhenanzeige können durch Druckschwankungen von Hoch- und Tiefdruckgebieten hervorgerufen werden ("Vom Hoch ins Tief geht schief").


Mehr Infos zum Thema gibt es bei der DFS Deutschen Flugsicherung (www.dfs.de), Austrocontrol Österreich (www.austrocontrol.at) oder Skyguide Schweiz (www.skyguide.ch).

Links zum Thema:


Entscheidend für die Weiterentwicklung des Segelsportes war ein zunehmendes Verständnis für Auftriebskräfte, Thermik und Strömungsmechanik. Die Segelflieger mussten ihren Flug nicht mehr zufälligen Böen und Winden überlassen, sondern konnten mit den Winden lenken und ihren Kurs wählen.

Karl Kess hat all diese Entwicklungen mitgemacht. "Anfangs waren es ja alles Gleitflüge, den Hang runter. Der Flieger wurde mit der Hand angezogen, also hüben und drüben ein paar Mann und die haben den dann in die Luft g